Psychosoziale Prozessbegleitung

Begleitung während des Gerichtsprozesses für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, haben seit 2017 einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Begleitung in einem Gerichtsprozess. Der Kinderschutzbund Bremen bietet diese Prozessbegleitung Kindern und Jugendlichen und deren Familien an.

In einem ersten Gespräch wird darüber gesprochen, welche Hilfen und Unterstützungen sinnvoll sind. Die Prozessbegleitung kann vom Zeitpunkt der Anzeigenerstattung bis nach der Gerichtsverhandlung in Anspruch genommen werden. Die Begleitung muss bei Gericht formlos beantragt werden. Die Mitarbeitenden des Kinderschutzundes unterstützen bei der Antragstellung und helfen auf Wunsch bei der Suche nach zusätzlichen beratenden und therapeutischen Unterstützungsangeboten.

Die Aufgabe der psychosozialen Prozessbegleitung des Kinderschutzundes ist, während des Verfahrens jederzeit zur Verfügung zu stehen, Fragen und Ängste in Bezug auf den Gerichtsprozess zu klären und vor Ort im Gericht dabei zu sein. Den Umfang der Begleitung richtet sich an den Bedürfnissen der Betroffenen aus.

Ihre Ansprechpartnerin

Jana Rump

Psychosoziale Prozessbegleitung


0421 / 240 112 20