Psychosoziale Prozessbegleitung

Begleitung während des Gerichtsprozesses für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, haben seit 2017 einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Begleitung in einem Gerichtsprozess. Der Kinderschutzbund Bremen bietet diese Prozessbegleitung Kindern und Jugendlichen und deren Familien an.

In einem ersten Gespräch legen wir fest, welche Hilfen und Unterstützungen sinnvoll sind. Die Prozessbegleitung kann von der Anzeigenerstattung bis nach der Gerichtsverhandlung in Anspruch genommen werden. Die Begleitung muss bei Gericht formlos beantragt werden. Wir unterstützen bei der Antragstellung und helfen auf Wunsch bei der Suche nach zusätzlichen beratenden und therapeutischen Unterstützungsangeboten.

Unsere Aufgabe ist es, jederzeit während des Verfahrens zur Verfügung zu stehen, Fragen und Ängste in Bezug auf den Gerichtsprozess zu klären und vor Ort im Gericht dabei zu sein. Den Umfang der Begleitung richten wir nach den Bedürfnissen der Betroffenen aus.

Möchten Sie unser Angebot in Anspruch nehmen oder weitere Informationen erhalten, rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Nachricht.

Ihre Ansprechperson

Jana Rump

Leiterin Kinderschutz-Zentrum, Psychosoziale Prozessbegleitung


0421 / 240 112 20