Die Fachberatung

Fachberatungen können sowohl bei Unsicherheiten oder schwierigen Situationen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Eltern als auch bei vermuteter Kindeswohlgefährdung, insbesondere gemäß §8a und §8b SGB VIII sowie §4 KKG, in Anspruch genommen werden.
Nach dem §8a ist die Stadt Bremen dazu verpflichtet „insoweit erfahrene Fachkräfte“ zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung bereitzustellen, damit alle Kinder- und Jugendhilfeträger, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, diese im Verdachtsfall hinzuziehen. Für Außenstehende, die in sonstigen beruflichen Kontakten zu Kindern stehen, wie zum Beispiel Ärzte, Therapeu*innen, Lehrkräfte besteht ein Beratungsanspruch.
Das Kinderschutz-Zentrum bietet Fachberatungen nach § 8a an. Unsere Mitarbeiter*innen sind qualifizierte Psycholog*innen und Pädagog*innen, zertifizierte insoweit erfahrene Fachkräfte und als diese durch die Stadt anerkannt.
Die Fachberatung
- findet mit anonymer Fallschilderung statt, damit der Datenschutz gewährleistet ist,
- beinhaltet eine Risiko- und Gefährdungseinschätzung,
- ist ressourcenorientiert,
- dient der Planung und Vorbereitung weiterer Schritte,
- wird für den internen Prozess dokumentiert,
- bietet Informationen zum Hilfesystem in Bremen.
Auf Wunsch begleitet das Kinderschutz-Zentrum den gesamten Prozess. Kurzfristig und fortlaufenden bleiben die Mitarbeitenden als Ansprechpartner*innen an Ihrer Seite. Die Fallverantwortung bleibt dabei bei Ihnen bzw. bei der zu beratenden Institution.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.
Rufen Sie uns gerne an. Sollten wir gerade einmal nicht ans Telefon gehen, hinterlassen Sie gerne Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter und wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Bei einer akuten Krise ist der Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Bremen 24 Stunden am Tag erreichbar: 0421 / 6 99 11 33.