Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang ist Kinderschutzarbeit

Eltern, die sich trennen oder in Scheidung leben, haben oft Schwierigkeiten, ihren Kindern den Kontakt zum jeweils anderen Elternteil zu ermöglichen. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit seinem Kind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Dies gilt auch, wenn die getrennt lebenden Eltern nicht miteinander verheiratet waren.

Durch die Reform des Kindschaftsrechts, die 1998 in Kraft getreten ist, entstand an dieser Stelle ein erhöhter Bedarf, für den der Deutsche Kinderschutzbund LV Bremen e.V. ein Angebot entwickelt hat.
Wenn in strittigen Fällen eine fachliche Umgangsbegleitung empfohlen wird, ist das Ziel die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Besuchskontakte zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.

Den Kindern soll der Trennungsschmerz erleichtert werden, sie sollen die Beziehung zu beiden Eltern bewahren können und seelisch gesund bleiben.

Familienrichter entscheiden in strittigen Verfahren und ermöglichen für einen befristeten Zeitraum Umgangstermine unter fachkundiger Begleitung.

Beratung, Hilfe und Unterstützung finden Sie bei uns.

Telefonzeiten: 0421-240 112 - 20
Montag – Mittwoch 11.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag und Freitag 15.00 – 17.00 Uhr

Folgende Mitarbeiterinnen stehen Ihnen zur Seite:

Susanne Blüthgen (Pädagogin, Indiv.psych.Beraterin und Mediatorin)
Michaele Meier (Sozialpäd.)
Gisela Möller (Sozialpäd.)

Gestaltung und Programmierung: Quadracom, Internet- und TYPO3-Dienstleistungen, Bremen